Strassenverkehr
Nachbildung in 1:160
Viele von uns erwarten von den Herstellern eine möglichst realistische Umsetzung der Loks und Wagen. Da liegt es doch in der Natur der Sache, dass auch das ganze drum herum, sprich unsere Anlage, unser Modul, die Wirklichkeit abbildet? Dazu gehört ebenso der Strassenverkehr. - Nicht alle haben ein Car System im Einsatz. Aber irgendeine Strasse, beispielsweise die Bahnhofszufahrt, findet sich auch auf der kleinsten Anlage. Aufgrund des Massstabes gilt es natürlich, immer wieder Kompromisse im Nachbau des Vorbildes einzugehen.
Nachfolgend findet sich eine kleine Auslegeordnung aus Sicht eines Amateurs mit spezieller Sicht auf die Epoche VI. Die Sammlung ist willkürlich und erhebt keinerlei Anspruch auf Korrektheit oder Vollständigkeit.
Basiswissen zu den Markierungen
Bewegender Strassenverkehr
- Dazu zählen die Sicherheits-, Leit-, Halte-, Rand- und Führungslinien, die Fussgängerstreifen und Sperrflächen.
- Die meisten Markierungen für den Fahrverkehr erfolgen in weisser Farbe.
- Fussgängerstreifen, Velowegsignete und ähnliches werden gelb markiert.
- Rote Markierungen stehen für temporäre Verkehrsregeländerungen bei Baustellen.
Ruhender Strassenverkehr
- Parkplätze werden in der Grösse 2.50 x 5.00 m für ein Parkfeld angelegt. Abweichungen sind in der Praxis jedoch aufgrund der räumlichen Verhältnisse oft nötig und sind auch normenkonform.
- Weisse Parkplätze signalisieren dem Verkehrsteilnehmer grundsätzlich die Zulässigkeit des unbeschränkten Parkierens.
- Parkplätze, die nur einem bestimmten Personenkreis zur Verfügung stehen, werden gelb markiert.
- Blau sind die Parkplätze in der «Blauen Zone», wo das Parkieren bezüglich der Dauer eingeschränkt ist.
Strassenmarkierungen
Bushaltestelle
Fahrbahnhaltestelle ohne Sichtprobleme, Quelle: tba.zh
Fussgängerstreifen und Schutzinsel mit Signalträger
- Jeder Fussgängerstreifen verfügt an beleuchteten Strassen über eine ausreichende Strassenbeleuchtung. Die Variante mit zusätzlichen Kandelabern in Anfahrtsrichtung ist zu priorisieren.
- Auf jeder Seite des Fussgängerstreifens ist je eine Halteverbotslinie zu markieren. Die Länge beträgt min. 15m.
- Auf jeder Seite des Fussgängerstreifens ist ein genügend grosser Warteraum für die Fussgänger vorzusehen. Die Breite des Warteraums entspricht der Fussgängerstreifenbreite im Minimum aber 3.00m und die Tiefe des Warteraums sollte 2.00m betragen, entspricht bei einem Trottoir in der Regel der Trottoirbreite, im Minimum muss der Warteraum aber 1.50 m tief sein.
- Jeder Fussgängerstreifen sollte wenn immer möglich eine Mittelinsel aufweisen. Die Mittelinseln sind beidseitig mit einem Inselschutzpfosten ausgerüstet.
Anordnung der Strassenbeleuchtung, Quelle:
tba.zh